Dieser Artikel zum Thema Hühnerhaltung im Wohngebiet ist Teil der Serie zum Thema Hühnerhaltung. Hier geht es zur Übersicht aller Ratgeber.
Wer von einem eigenen kleinen Bauernhof mit glücklichen Hühnern und täglich frischen Frühstückseiern träumt – der kann sich diesen Wunsch theoretisch jederzeit erfüllen.
Denn nicht nur auf dem Bauernhof, sondern sogar im Wohngebiet ist die Hühnerhaltung erlaubt.
Zwar benötigt man für die Hühnerhaltung im Wohngebiet keine besondere Genehmigung von der Behörde, jedoch ist ein großer privater Garten Voraussetzung, damit man das Tierschutzrecht einhält und die Tiere artgerecht leben.
In diesem Ratgeber erfahren Anfänger in der Hühnerhaltung
- wann die Hühnerhaltung im Wohngebiet erlaubt ist
- wie sie mit Beschwerden von Nachbarn umgehen
- und welche tierschutzrechtlichen und baurechtlichen Bestimmungen sie einhalten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist die Hühnerhaltung im Wohngebiet erlaubt?
Die Hühnerhaltung im Wohngebiet wird grundsätzlich jeder Privatperson erlaubt, da Hühner als Kleintiere gelten. Es ist also nicht erforderlich, sich eine Genehmigung für die Hühnerhaltung im Wohngebiet einzuholen.
Nur in seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Hühnerhaltung in einem spezifischen Wohngebiet verboten wird (z.B. in Landschaftsschutzgebieten). Deshalb sollte man sich vor der Anschaffung bei seiner zuständigen Behörde informieren. Gehört ein angrenzendes Gartengrundstück unmittelbar zur Mietwohnung dazu, dann müssen Mieter vorab ihren Vermieter um Erlaubnis bitten.
In Kleingärten ist die Hühnerhaltung grundsätzlich verboten. Lediglich wer seit dem Jahr 1990 eine Hühnerschar hält, darf diese weiterhin in seinem Kleingarten halten. Es ist jedoch verboten, seine Hühnerschar zu vergrößern und beispielsweise einen Hühnerhof zu schaffen. Erlaubt ist nur die Haltung von einer annähernd gleichen Anzahl Tiere wie ursprünglich.
Was tun, wenn sich der Nachbar über die Hühnerhaltung im Wohngebiet beschwert?
Kommt es zu einem Streitfall, beispielsweise, wenn sich die Nachbarn über Geruchsbelästigung oder Lärmbelästigung durch einen krähenden Hahn beklagen, dann kommt es letztlich auf die Größe der Hühnerschar an.
Die Hühnerhaltung von bis zu fünf Hennen stellt im Wohngebiet in der Regel kein Problem dar. Ab einer Gruppengröße von mehr als 20 Hühnern und einem Hahn in der Runde, entscheidet im Zweifelsfall der Richter, ob die Haltung noch im Rahmen liegt oder ob die Anzahl der Tiere reduziert werden muss.
Aus Rücksicht zu ihren Nachbarn sollten angehende Hühnerhalter diese vorab in ihre Pläne einweihen. Oft geben sie sich mit einem versprochenen Karton Eier zufrieden oder wenn ihre Kinder Kontakt zu den Hühnern haben dürfen. So freunden sich die Nachbarn nicht nur mit den Hühnern an, sondern man findet mit etwas Glück auch schon eine freundliche Urlaubsvertretung, die sich bei Abwesenheit um die Tiere kümmert.
Tierschutzrecht: Was muss man bei der Hühnerhaltung im Wohngebiet beachten?
Damit es den Hennen in ihrem neuen Zuhause rundum gut geht, sollte man sich bei der artgerechten Hühnerhaltung im Wohngebiet an die Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) halten. Diese gelten zwar eigentlich nur für gewerbliche Hühnerhalter, jedoch ist es sinnvoll, sich auch in der privaten Hühnerhaltung im Wohngebiet an den Mindestanforderungen zu orientieren.
Das Tierschutzrecht beginnt bereits bei der Anzahl Hühner, die gehalten werden sollen. Da sie Gemeinschaftstiere sind, dürfen Hühner nicht als Einzeltier gehalten werden. Das Minimum liegt bei zwei Hühnern, wobei man eine Gruppenhaltung von drei bis fünf Hennen bevorzugen sollte. Die Hühnerhaltung ohne Hahn ist jedoch möglich.
In den gesetzlichen Vorschriften finden Sie außerdem Vorgaben hinsichtlich der erforderlichen Mindestgröße für den Hühnerstall, des Auslaufs im Freigehege, sowie der Fütterungs- und Betreuungsanforderungen.
So benötigen Hühner neben einem großen, hellen und trockenen Hühnerstall beispielsweise auch ein, vor Raubtieren geschütztes Freilaufgehege. Dieses sollte genügend Platz haben, damit alle Hühner gleichzeitig scharren können.
Bedenken Sie: Selbst wenn Sie nur wenige Tiere halten, benötigen Sie mindestens 70m² Freifläche. Die Tiere auf engem Raum zu halten, ist nämlich Tierquälerei.
Meldepflicht und Impfpflicht in der Hühnerhaltung
Wer Hühner hält ist dazu verpflichtet, seine Hühner und Küken ab dem Alter von zwei Wochen beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse anzumelden. Außerdem muss alle drei Monate eine Impfung der Tiere gegen die Geflügelpest und Newcastle-Krankheit erfolgen.
Baurecht: Was muss man in der Hühnerhaltung im Wohngebiet beachten?
Neben dem Tierschutzrecht sollten Sie sich unbedingt auch an das Baurecht im Wohngebiet halten. Denn wenn Sie einen feststehenden Hühnerstall bauen möchten, benötigen Sie je nach Wohngebiet und Größe des zu bauenden Hühnerstalls eine Baugenehmigung.
Liegt keine Baugenehmigung vor und bauen Sie dennoch einen feststehenden Hühnerstall auf das Gartengrundstück, liegt ein ordnungswidriger „Schwarzbau“ vor. Diese Schwarzbau kann abhängig von der Bauordnung der Länder und dem Ermessen der Behörde, mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro geahndet werden.
Tipp um Ärger mit den Nachbarn im Wohngebiet zu vermeiden: Halten Sie unbedingt den Mindestabstand zum Nachbargrundstück ein!
Wer einen mobilen Hühnerstall bauen möchte – also einen Stall, den man ohne großen Arbeits- und Zeitaufwand fortbewegen kann, der benötigt in der Regel keine Baugenehmigung.
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